Allgemeine Geschäftsbedingungen Hypnose Wil

Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Hypnose Wil (nachfolgend Behandler/Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Besteller), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Hypnose Wil bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Hypnosebehandlungen mit verschiedenen Schwerpunkten und Leitung von HypnoBirthing-Kursen
– alles stets ohne jegliche Heilversprechen.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung von Hypnose Wil in Anspruch nehmen.

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Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Behandlungen.
  2. Der Behandler führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
  3. Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
  4. Die Leistung des Behandlers gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Behandlers seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
  5. Soll der Behandler zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Behandler vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Behandler sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Behandler auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Behandlungen in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist der Behandler zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche des Behandlers auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Auftraggeber automatisch, das heisst ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7% ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Behandlers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  3. Es kann eine Vorauszahlung verlangt werden (Bar oder über Twint).

Treuepflicht

  1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

 

  1. Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.

 

  1. Bei einem Verstoss gegen § 6 (2) wird eine Vertragsstrafe gem. entstandenem Schaden ausgelöst.

Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen. 
  2. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart. 

Schweigepflicht, Datenschutz

  1. Der Behandler verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Behandler verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften. 
  2. Der Behandler ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 

Schutz des geistigen Eigentums des Behandlers

  1. Sämtliche seitens des Behandlers gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Behandlers und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Behandlers an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden. 
  2. Sollte der Auftraggeber die Behandlungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Behandlers, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Behandlers Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. 
  3. Bei einem Verstoss gegen § 9 (1) und/oder (2) wird eine Vertragsstrafe gem. § 10 ausgelöst. 

Vertragsstrafe

  1. Im Falle des Verstosses gegen § 9 (1) und/oder (2) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF50.000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. 
  2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. 

Kündigung

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart. 

Sonstiges

  1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. 
  2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 
  3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. 
  4. Gerichtsstand ist Zürich.

Datenschutz

(1)    Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihre vorherige Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.

(2)   Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(3)    Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

(4)    Sie haben jederzeit das Recht, von Hypnose Wil über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

(5)    Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

(6)    Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.

Cookies

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